Aktenzeichen 6 B 19/12

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 09.08.2012

Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens; Rechtsschutz gegen das Ergebnis des verwaltungsinternen Kontrollverfahrens

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