Aktenzeichen 4 StR 21/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:150819B4STR21.19.0
RCN:
RCN9DHETK3X3GNQZBL

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.08.2019

Einheitliches Tatgeschehen: Fahren ohne Fahrerlaubnis und mehrere Eigentumsdelikte

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