Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH für Entschädigungsklage gem § 198 GVG unter Entscheidung einer ungeklärten, schwierigen Rechtsfrage (hier: Einordnung des sozialgerichtlichen PKH-Verfahrens als "eigenständiges Gerichtsverfahren" iSd § 198 Abs 6 Nr 1 GVG) - Gegenstandswertfestsetzung
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