Aktenzeichen IX ZR 42/08

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RCN:
RCN9C4TSSHQRAX54WP

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.02.2010

Insolvenzanfechtung: Verrechnung eingehender Zahlungen mit dem noch nicht fälligen Anspruch der Bank auf Darlehensrückzahlung

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Verfahrensgang

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Az. IX ZR 42/08
Bundesgerichtshof, IX ZR 42/08, 11.02.2010.
Az. 27 U 41/07
Oberlandesgericht Hamm, 27 U 41/07, 07.02.2008.
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