Aktenzeichen 29 W (pat) 14/15

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RCN:
RCN9AN4EDVCV9SCZW5

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 09.11.2016

Markenbeschwerdeverfahren – "AdvoEurope/Advo (Unionswortmarke)" – nachträgliche Beschränkung des Widerspruchs – keine Befugnis des DPMA über die nicht mehr angegriffenen Dienstleistungen zu entscheiden - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft - klangliche Verwechslungsgefahr

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