Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - anderer entscheidungserheblicher Zeitpunkt als der der letzten mündlichen Verhandlung - Grundsatz des Abstellens auf die günstigste Rechtslage bis zum Abschluss der Revisionsinstanz - möglich Abweichung auch in anderen Konstellationen als für die Bewertung der Fortführungsfähigkeit einer Praxis
Öffnen