Aktenzeichen 2 B 10/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2021:070421B2B10.21.0
RCN:
RCN969CSPMQ3DZ3762

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 07.04.2021

Gehörsverstoß durch unterlassene Mitteilung und Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung wegen Mitwirkung eines nicht mehr zur Entscheidung berufenen ehrenamtlichen Richters

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