Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Unstatthaftigkeit, unzureichende Substantiierung sowie mangelnder Beitritt von hundert Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG - Ablehnung von PKH mangels Erfolgsaussichten, Ablehnung der Zulassung eines Beistandes - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro
Öffnen