Aktenzeichen 2 BvC 9/11

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RCN8YC4QDZGNR5B8BR

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Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 04.10.2011

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Unstatthaftigkeit, unzureichende Substantiierung sowie mangelnder Beitritt von hundert Wahlberechtigten gem § 48 Abs 1 BVerfGG - Ablehnung von PKH mangels Erfolgsaussichten, Ablehnung der Zulassung eines Beistandes - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro

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