Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.06.2019
Nichtzulassungsbeschwerde: Eigenständige Bestimmung der Höhe der Beschwer durch das Revisionsgericht; Zurückweisungsbeschluss ohne tatbestandliche Feststellungen oder Bezugnahme; Zustellung einer Ausfertigung des Versäumnisurteils an die unterlegene Partei