Aktenzeichen IV R 30/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2019:U.060619.IVR30.16.0
RCN:
RCN8XFQ5F4MY4RT6JS

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Urteil vom 06.06.2019

Keine Geringfügigkeitsgrenze bei Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften; durch gewerbliche Beteiligungseinkünfte umqualifizierte gewerbliche Einkünfte sind aber nicht gewerbesteuerbar

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