Aktenzeichen III ZR 178/09

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RCN8WXTA8B86W7S5LS

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.03.2010

Verjährung des Anspruchs von Telefonkarteninhabern auf Umtausch der gesperrten Telefonkarten der Deutschen Telekom AG

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Verfahrensgang

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Az. III ZR 178/09
Bundesgerichtshof, III ZR 178/09, 11.03.2010.
Az. 11 U 213/08
Oberlandesgericht Köln, 11 U 213/08, 03.06.2009.
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