Aktenzeichen V ZR 90/13

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RCN:
RCN8WNJKZA5X8AK9Q7

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 14.11.2014

Rückgabe von in einem Strafverfahren als Beweismittel beschlagnahmtem Bargeld bei Mitgewahrsam mehrerer Personen im Zeitpunkt der Beschlagnahme

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Verfahrensgang

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Az. V ZR 90/13
Bundesgerichtshof, V ZR 90/13, 14.11.2014.
Az. 4 U 2040/12
OLG Nürnberg, 4 U 2040/12, 25.03.2015.
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