Aktenzeichen KZR 4/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:230920UKZR4.19.1
RCN:
RCN8VVEMY6SWUS3FWL

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.09.2020

Kartellschadensersatz für ein Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs: Darlegungslast eines an Preisabsprachen für Gleisoberbaumaterialien beteiligten Herstellungsunternehmen bei Einwendung einer Vorteilsausgleichung durch Schadensabwälzung auf die nachgelagerte Markstufe der Fahrgäste; Nichtberücksichtigung eines auszugleichenden Vorteils wegen unbilliger Entlastung der Kartellbeteiligten - Schienenkartell V

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