Aktenzeichen 14 ZB 20.31824

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RCN8V66VU83BX99F2F

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VGH München: Entscheidung vom 26.03.2021

Verwaltungsgerichte, Klärungsbedürftigkeit, Klärungsfähigkeit, Berufungszulassungsverfahren, Streitgegenstand, Verfassungskonforme Auslegung, Erniedrigende Behandlung, Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung, Beweiswürdigung, Berufungsverfahren, Gehörsverstoß, Darlegungsanforderungen, Rechtliches Gehör, Aufklärungspflicht, Bundsverwaltungsgericht, Verletzung rechtlichen Gehörs, Antragsbegründung, Entscheidungserhebliches Vorbringen, Verwaltungsgerichtsurteile, Vorsätzliches Vorenthalten

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