(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Regelung gem § 31 SGB 10: nicht als Adressat genannter Dritter - gesetzliche Unfallversicherung - Nebenerwerbslandwirt - Betriebshilfe - Ausschluss der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung gem § 11 Abs 5 SGB 5 - Zuständigkeit eines anderen Unfallversicherungsträgers - Arbeitsunfall während gewerblicher Tätigkeit - Kostenerstattung für einen Betriebshelfer gem § 39 SGB 7 - kein Verstoß gegen Art 3 Abs 1 GG)
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