Aktenzeichen II ZR 359/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:131020UIIZR359.18.0
RCN:
RCN8UDA2LPB58U4MTL

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 13.10.2020

Kommanditgesellschaft: Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des geschäftsführenden Gesellschafters als relativ unentziehbares Recht; Voraussetzungen eines rechtmäßigen Eingriffs in ein relativ unentziehbares Recht

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