Aktenzeichen 4 StR 50/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:070722B4STR50.22.0
RCN:
RCN8UD3CSQ5FMLUML8

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.07.2022

Strafzumessung im Betäubungsmittelrecht: strafschärfende Berücksichtigung einer fehlenden Abhängigkeit

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