Aktenzeichen IV R 21/07

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RCN8RHHDBGR8SVWLGZ

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 21.10.2010

Kein ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag bei "vergessener" Verrechnung mit vororganschaftlichen Verlusten - Teilwert einer Forderung - Bindung des FG an die Schätzung des Kaufmanns

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