Aktenzeichen 2 StR 421/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:090223B2STR421.22.0
RCN:
RCN8R8Z9WZKS7CTXDA

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.02.2023

Notwendige tatrichterliche Feststellungen bei Verurteilung wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen

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