Aktenzeichen VI ZR 243/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:080316BVIZR243.14.0
RCN:
RCN8P3RWK7D9435JCR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.03.2016

Nichtzulassungsbeschwerde in einer Arzthaftungssache: Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots als Gehörsverletzung; Nichteinholung eines neurologischen Sachverständigengutachtens über vom Patienten behauptete Dauerschäden

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Verfahrensgang

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Az. VI ZR 243/14
Bundesgerichtshof, VI ZR 243/14, 08.03.2016.
Az. 26 U 6/13
Oberlandesgericht Hamm, 26 U 6/13, 11.04.2014.
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