Aktenzeichen 7 W (pat) 333/06

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCN8NP2Q2N4CNZ4ZCQ

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 20.10.2010

Patenteinspruchsverfahren – "Vorrichtung zum Heißluftnieten" – zur Erledigung des Einspruchs- bzw. Einspruchsbeschwerdeverfahren: Erledigung in der Hauptsache möglich – teilweise Erledigung bei Erlöschen des Patents durch Patentverzicht oder Nichtzahlung der Jahresgebühr – zum Rechtsschutzziel des Einspruchs - zum besonderen Rechtsschutzbedürfnis des Einsprechenden nach dem Erlöschen des Streitpatents – Ausgestaltung des auf rückwirkende Beseitigung eines Verwaltungsaktes gerichteten Einspruchs als Popularrechtsbehelf – zum Allgemeininteresse an der rückwirkenden Beseitigung der Patenterteilung – im Falle des Erlöschens des Streitpatents und des Ausschlusses, für die Vergangenheit noch Ansprüche aus dem Patent gegenüber dem Einsprechenden/Dritten geltend zu machen: Einspruchsverfahren ist in der Hauptsache (insgesamt) erledigt - Patentinhaber hat Wegfall des Allgemeininteresses darzulegen und nachzuweisen

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