Aktenzeichen VI ZR 152/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:200721UVIZR152.20.0
RCN:
RCN8KDAT89NPVU9W98

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.07.2021

Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugmotorenherstellers gegenüber einem vom sog. Abgasskandal betroffenen Fahrzeugkäufer: Sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Frage der Kenntnis des Vorstands von der Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung; Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung als Schaden

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Verfahrensgang

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Az. VI ZR 152/20
Bundesgerichtshof, VI ZR 152/20, 20.07.2021.
Az. 3 U 3913/19
OLG München, 3 U 3913/19, 04.12.2019.
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