Aktenzeichen IV B 11/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2019:B.220519.IVB11.18.0
RCN:
RCN8GBW7DD6T6JUM37

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 22.05.2019

(Ausschluss eines Richters - Überschreiten der Fünf-Monats-Frist kein Nichtigkeitsgrund i.S. des § 134 FGO i.V.m. § 579 Abs. 1 ZPO - Zur Fünf-Monats-Frist bei Zustellung statt Verkündung)

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