Aktenzeichen 1 BvR 577/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200212.1bvr057719
RCN:
RCN8G5RYMW3BK27UTR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 12.02.2020

Nichtannahmebeschluss: Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte durch das BVerfG - Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG umfasst nicht auch Verfassungsbeschwerden zu Landesverfassungsgerichten - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ua wegen Fristversäumnis (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) sowie mangelnder Begründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)

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