Aktenzeichen 2 StR 257/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:190820B2STR257.20.0
RCN:
RCN8FQSMBVX8V6AK8A

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 19.08.2020

Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafzumessung bei Sicherstellung der Betäubungsmittel und engmaschiger Überwachung des Betäubungsmittelgeschäfts

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