Aktenzeichen 4 StR 420/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:260220B4STR420.19.0
RCN:
RCN8F9F7UFFTZ8JZ4Z

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.02.2020

Revisionsentscheidung in Strafsachen: Verbot der reformatio in peius im Falle fehlerhafter nachträglicher Gesamtstrafenbildung durch das Tatgericht

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