Aktenzeichen I ZR 8/13

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RCN8F8FWTH4AYY3QHJ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.12.2014

Urheberrechtsschutz für Computerprogramme: Erschöpfung des Verbreitungsrechts an einem mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der EU in den Verkehr gebrachten Softwareprogramm; bestimmungsgemäße Nutzung eines Computerprogramms durch den Ersterwerber und Lizenznehmer; Erschöpfungseinwand durch den Nacherwerber einer "erschöpften" Kopie - UsedSoft III

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