Aktenzeichen IV R 28/07

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RCN8DVA7CBXA9A3F6V

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 03.02.2010

(Kein erhöhter Betriebsausgabenpauschsatz von Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen in Wirtschaftsjahren nach einer Einschlagsbeschränkung (Parallelentscheidung zu IV R 27/07, BFH/NV 2010, 1008))

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