Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - selbstständige Arbeit - Absetzung laufender Unterhaltszahlungen - keine Absetzbarkeit von Zahlungen auf Unterhaltsrückstände - kein Mehrbedarf wegen unabweisbaren laufenden besonderen Bedarfs - keine Absetzung von Rücklagen bzw Ansparungen für zukünftige Ausgaben
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