Aktenzeichen 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rs20100721.1bvr253005
RCN:
RCN8CXAL65WFHR5ZSF

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 21.07.2010

Partielle Vereinbarkeit des Art 15 Abs 3 RVNG mit dem GG - rückwirkende Begrenzung der anrechenbaren Entgeltpunkte für Fremdrenten im Falle des Zusammentreffens von originären und abgeleiteten Rentenansprüchen auf insgesamt 25 Entgeltpunkte als zulässige echte Rückwirkung - Voraussetzungen für Vertrauensschutz aufgrund höchstrichterlicher Rspr - zudem keine Grundrechtsverletzung durch § 22b Abs 1 S 1 FRG nF

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