Partielle Vereinbarkeit des Art 15 Abs 3 RVNG mit dem GG - rückwirkende Begrenzung der anrechenbaren Entgeltpunkte für Fremdrenten im Falle des Zusammentreffens von originären und abgeleiteten Rentenansprüchen auf insgesamt 25 Entgeltpunkte als zulässige echte Rückwirkung - Voraussetzungen für Vertrauensschutz aufgrund höchstrichterlicher Rspr - zudem keine Grundrechtsverletzung durch § 22b Abs 1 S 1 FRG nF
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