Aktenzeichen 3 StR 462/10

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RCN8CRN2FVDSR2RF5P

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.12.2010

Revisionsbegründung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweisantrags- und Aufklärungsrüge bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen

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