(Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt eines von einem deutschen Arbeitgeber europaweit eingesetzten Arbeitnehmers aus Polen - Kein eigenständiger Kindergeldanspruch aus Art. 13 ff. der VO (EWG) Nr. 1408/71 - Anwendbarkeit der Grundsätze des Anscheinsbeweises - Rügeverzicht durch Nichtbeantragung der mündlichen Verhandlung)
Öffnen