Aktenzeichen 1 BvQ 39/10

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:qk20101016.1bvq003910
RCN:
RCN87Q3FAFQWKB4YLL

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 16.10.2010

Ablehnung des Erlasses einer eA: Beschränkung einer als Aufzug angemeldeten Versammlung auf ortsfeste Kundgebung - Sicherung einer mehrere Wochen vorher angemeldeten Versammlung vor Gegendemonstranten - gewichtigere Nachteile bei Erlass der eA, da Öffentlichkeitswirksamkeit der Versammlung trotz Auflagen gewährleistet

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