Aktenzeichen VIII ZR 390/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:261022UVIIIZR390.21.0
RCN:
RCN84RGMGTYXQUT9RU

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 26.10.2022

Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Widerspruch des Mieters wegen nicht zu rechtfertigender Härte bei der ernsthaften Gefahr eines Suizids im Falle einer Verurteilung zur Räumung; Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZR 390/21
Bundesgerichtshof, VIII ZR 390/21, 26.10.2022.
Az. 1 S 124/20
Landgericht Köln, 1 S 124/20, 11.11.2021.
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