Aktenzeichen 1 StR 576/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:090517U1STR576.16.0
RCN:
RCN7XZM7CPPNCZTV46

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.05.2017

Strafzumessung wegen gefährlicher Körperverletzung: Täter-Opfer-Ausgleich trotz Beschönigung von Tatumständen

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