Aktenzeichen 3 StR 141/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:210720B3STR141.20.0
RCN:
RCN7XNEB4N3EJHQAEG

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.07.2020

Strafzumessungserwägung der Aufklärungshilfe beim Bandendiebstahl: Zusammenhang der aufgedeckten mit der abgeurteilten Tat

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