Aktenzeichen II ZB 9/09

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RCN7WGB57ADPFS6NJT

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.05.2010

Berufung einer nichtexistenten bzw. sonst parteiunfähigen Partei zur Bewirkung einer anderen Sachentscheidung

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Verfahrensgang

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Az. II ZB 9/09
Bundesgerichtshof, II ZB 9/09, 31.05.2010.
Az. 4 U 184/07
Oberlandesgericht Hamm, 4 U 184/07, 01.04.2008.
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