Aktenzeichen 2 BvR 550/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160304.2bvr055015
RCN:
RCN7WEVP2MB9N2U6VG

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 04.03.2016

Nichtannahmebeschluss: Art 103 Abs 1 GG (rechtliches Gehör) verleiht Prozessparteien Anspruch auf Äußerungsmöglichkeit zu Stellungnahmen der Gegenseite - Gehörsverletzung bei unterlassener gerichtlicher Übermittlung gegnerischen Parteivortrags - hier jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität

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