Aktenzeichen 1 BvR 1148/15 - Vz 2/17, 1 BvR 1230/15 - Vz 3/17, 1 BvR 1738/15 - Vz 6/17, 1 BvR 1852/15 - Vz 7/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:vb20170927.vz000217
RCN:
RCN7VXT87WVXYBDTW8

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschwerdekammerbeschluss vom 27.09.2017

Beschwerdekammerbeschluss: Gründe der Prozessökonomie können Aufschub der Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden mit Blick auf eine spätere Verfahrensverbindung rechtfertigen - Verwerfung mehrerer unzureichend begründeter, mithin unzulässiger Verzögerungsbeschwerden - Ausschluss der Berichterstatterin der zugrunde liegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren von der Mitwirkung an der Beschwerdekammerentscheidung gem § 97c Abs 2 BVerfGG

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