Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm 104 Abs 1 S 1 und 20 Abs 3 GG durch Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung (§ 67d Abs 2 StGB) ohne hinreichende Ausführungen zur Gefahrenprognose - Gegenstandswertfestsetzung
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