Aktenzeichen 1 BvR 1103/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20111024.1bvr110311
RCN:
RCN7V8XECPDNWHCN7U

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 24.10.2011

Stattgebender Kammerbeschluss: Höchstaltersgrenze von 71 Jahren in IHK-Satzung für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige - Unterlassen der Vorlage an den EuGH, ob Altersgrenze mit Unionsrecht (hier: Art 6 Abs 1 EGRL 78/2000) vereinbar sei, verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG (Garantie des gesetzlichen Richters) - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

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Verfahrensgang

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Az. 1 BvR 1103/11
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1103/11, 24.10.2011.
Az. 8 C 46/09
Bundesverwaltungsgericht, 8 C 46/09, 26.01.2011.
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