Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Zurückweisung eines Antrags auf Rückübertragung der elterlichen Sorge ohne hinreichende fachgerichtliche Feststellungen zum Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung - Gegenstandswertfestsetzung
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