Aktenzeichen 6 StR 509/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:220223B6STR509.22.0
RCN:
RCN7T8NTLHV2G7MZBJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.02.2023

Strafprozessrecht: Umfang des Beschwerdevorbringens bei Beweisantragsrügen

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.