Aktenzeichen VIII ZR 237/11

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RCN7S4FB8Q77PYXAVS

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.09.2012

Wohnraummietvertrag: Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Zustimmungserfordernisses bei der Durchführung von Schönheitsreparaturen

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