Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Verfahren zur Erzeugung eines digitalen Datensatzes (europäisches Patent)" – zur Antragsbindung - Lehre des Streitpatents erweist sich als nicht patentfähig - ausschließlich beschränkte Verteidigung – Frage der Unzulässigkeit der Selbstbeschränkung bedarf keiner Prüfung - zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit - Anweisungen eines Verfahrens unter Einsatz eines Datenverarbeitungsprogramms – keine Lösung von besonderen technischen Problemstellungen – Ausschluss vom Patentschutz
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