Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 05.01.2023
Nichtannahmebeschluss: Auslegung eines ausdrücklich als "Antrag im Organstreitverfahren" bezeichneten Begehrens als Verfassungsbeschwerde - Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung sowie wegen offensichtlicher Begründungsmängel
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