Aktenzeichen II ZR 198/10

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RCN7M85JAE36GP3JEJ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.04.2012

Kapitalanlagegesellschaft: Quotale Haftung der Gesellschafter eines in Form einer GbR betriebenen geschlossenen Immobilienfonds für Darlehensschulden der GbR; Aufklärungspflichten der objektfinanzierenden Bank gegenüber den Gesellschaftern

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