Aktenzeichen I R 89/09

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RCN7LBG8LR3Q7F9ZQP

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 28.07.2010

Rückwirkende Begründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft nach Ausgliederung eines Teilbetriebs zur Neugründung und nach Anteilseinbringung - Finanzielle Eingliederung - Fußstapfentheorie

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