Aktenzeichen V R 22/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:B.121120.VR22.19.0
RCN:
RCN7J29RRPKBM83DWR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 12.11.2020

Vorabgewinn als umsatzsteuerbares Sonderentgelt; Regelsteuersatz für die Überlassung von Vieheinheiten

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