Bundesverfassungsgericht: Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 06.02.2018
Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde: keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG), wenn die Erledigung ausschließlich auf prozessualer Überholung beruht
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